Levi’s Jeans contra New Yorker
(Oberlandesgericht Hamburg, 18.09.2014)
Levi’s Jeans gewinnen gegen die Textilhandelskette New Yorker. Letztere bietet Jeans zu Billigstpreisen an, welche das bekannte Backpocket-Design von Levi’s imitieren. Dieses Design ist markenrechtlich geschützt. Im Unterschied zum Designschutz hat das Markenrecht den Vorteil, dass es zeitlich nicht limitiert und in alle Ewigkeit verlängerbar ist. Levi’s forderte 50 Euro Schadenersatz pro verkaufte Jeans
In seinem Urteil vom 18.09.2014 verbot das Oberlandesgericht Hamburg dem Hersteller New Yorker, weitere Jeans dieser Art zu verkaufen. Es verurteilte die Firma dazu, ihre Verkaufszahlen offenzulegen. Die Revision an den Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.