Grundsätze

Für technische Problemlösungen ist der Patent- oder Gebrauchsmusterschutz das Richtige

Technische Entwicklungen können mit "technischen" Schutzrechten, d.h. durch Anmeldung eines Patentes oder eines Gebrauchsmusters geschützt werden. Die technische Umsetzung einer Problemlösung stellt eine Erfindung dar. In Worte gefasst und unterstützt durch Abbildungen bildet sie die Grundlage für eine Patent- oder Gebrauchsmuster-Anmeldung. Die Bedingungen für eine Anerkennung: die Erfindung muss neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und kommerziell anwendbar sein. Dies abzuklären ist oft eine komplexe Aufgabe. Ist eine Erfindung erst einmal definiert, kann der Klient einen entsprechenden Schutz in der Schweiz oder über unser Korrespondentennetzwerk in über 150 Staaten anmelden.
Swisspat Riederer Hasler Patentanwälte AG  unterstützt ihre Klienten von der Auffindung und Formulierung der  Erfindung bis zur Erteilung ihrer Schutzrechte in den von ihnen  gewünschten Ländern.

In den Ländern, in denen ein Klient Patentschutz erlangt hat, kann  er anderen die Nutzung der Erfindung erlauben oder untersagen. Der Schutz gilt  bis maximal zwanzig Jahre nach dem Anmeldetag.

Ein typischer zeitlicher Ablauf von der Idee bis zur Erteilung eines Patents ist in der nebenstehenden Grafik zusammengestellt.

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