Urheberrecht

Beanspruchen Sie die Urheberschaft und bringen Sie
auf Ihren Werken das ©-Zeichen an!

Es sind nicht nur Musikstücke, Bilder und literarische oder architektonische Werke, die Urheberrechtsschutz beanspruchen können, sondern je nach Grad der Individualität (Originalität) auch Fotografien und Logos oder Sendeformate (TV-Produktionen) und Werbekonzepte.

Schliessen Sie klare Verträge ab, damit feststeht, ob Ihre Zeichnungen oder Kompositionen dem Auftraggeber oder Ihnen gehören! Wussten Sie, dass z.B. die Urheberrechtsgesellschaften Pro Litteris oder SUISA von Ihnen auch im Nachhinein Gebühren erheben können, wenn Sie ein Multi-media-Produkt ohne Einholung der notwendigen Rechte geschaffen haben?

Wir schaffen für Sie Klarheit über Ihre Urheberrechtslage und ersparen Ihnen böse Überraschungen!