Design-, Form- und Farbenschutz

Von Duft- bis Jingleschutz – kaum etwas, das sich nicht gegen die Konkurrenz absichern lässt!

Für viele verblüffend: nicht nur Designer-Möbel können durch Design- oder Formmarkenschutz geschützt werden, sondern auch die Form einer Schokolade oder eines Werkzeugs. Oder das Design einer Website oder eines Computerprogramms. Kaum etwas, das sich mit diesen Schutzrechten nicht schützen liesse.

Des Weiteren sind Werbe-Jingles (etwa jene von Migros oder Swisscom) und unter Umständen sogar Düfte markenrechtlich schützbar.

Design-, Farben-, Jingle- und Duftschutz sind oft vernachlässigte Schutzrechte. Diese Art von Rechtsschutz ist meistens nicht teuer, aber sie kann ein Schutzrecht-Portefeuille auf interessante Weise verstärken.

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