Grundsätze

Ein Design ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschliessliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht.

Ein Design kann geschützt werden, wenn es neu ist und Eigenart aufweist, d.h. sich von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten genügend unterscheidet. In einigen Staaten ist es eine Voraussetzung für die Eintragung, dass ein Design vor der Anmeldung nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist (absolute Neuheit). In anderen Ländern, darunter auch in der Schweiz oder der EU, existiert eine zumeist einjährige Neuheitsschonfrist, welche Vorveröffentlichungen durch den Designinhaber, die oft in Unkenntnis dieser Rechtslage erfolgten, abfedert (relative Neuheit).

Das registrierte Design ist eine starke Waffe. Denn es liegt am Gegner, mangelnde Neuheit oder Eigenart zu beweisen. Das ist oft schwieriger als man denkt!

Wenn das Recht an einem Design nach maximal 25 Jahren abgelaufen ist (fünf 5-Jahresperioden), ist es unter Umständen möglich, das Design über eine Formmarke für immer zu schützen. Formmarken sind wie Namensmarken unbegrenzt verlängerbar (10-jährige Schutzperioden). Nach Ablauf des Designrechts kann unter Umständen auch das Urheberrecht eine Rechtsgrundlage für ein Weiterbestehen des Schutzes sein. So sind urheberrechtliche Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Das kann von grosser Wichtigkeit für Design-Klassiker wie das USM-Haller-Büromöbelsystem oder den Le Corbusier LC2 Sessel sein.